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Strom/Wasser(0175) 5934000 Kläranlage DLG(0175) 5934011 Kläranlage LAU(09071) 7067600
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
Darüber hinaus kann die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.
Hiervon betroffen sind nach derzeitigem Stand: 13.865 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 3.190 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 MsbG erforderlichen Umfang. Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen sowie für Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können dem Preisblatt „Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers“ entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Homepage der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen veröffentlicht.
Darüber hinaus bietet die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte wird ebenfalls auf dem o. g. Preisblatt veröffentlicht werden. Dieses wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.