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Strom tanken bei den DSDL.
Die Abwasserentsorgung bei den DSDL
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Strom/Wasser(0175) 5934000 Kläranlage DLG(0175) 5934011 Kläranlage LAU(09071) 7067600
Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
Meine Kollegen und ich sorgen für eine reibungslose und umweltverträgliche Reinigung Ihres Abwassers.
Das DSDL Entsorgungsgebiet umfasst Dillingen und die Stadtteile Donaualtheim, Hausen, Schretzheim, Fristingen, Kicklingen und Steinheim. Lauingen und die Stadtteile Faimingen, Frauenriedhausen und Veitriedhausen. Die DSDL haben jeweils eine Kläranlage in Dillingen und Lauingen. Die Anlage in Dillingen verfügt über 45.000, die Lauinger Anlage über 35.000 Einwohnergleichwerte.
Die Abwasserentsorgung ist ein besonders sensibler Leistungsbereich. Rund 80.000 Einwohner sind an das Kanalnetz angeschlossen. Die DSDL sorgen für den Ausbau, Unterhalt und die Reinigung des rund 287 Kilometer langen Kanalnetzes, damit das Abwasser ungehindert ins Klärwerk fließen kann. Je nach Wetterlage werden dort täglich zwischen 7 und 30 Millionen Liter Abwasser gereinigt.
Bei der Bewässerung Ihres Gartens wird kein Abwasser in den Kanal geleitet, daher kann über einen „Gartenwasserzähler“ diese Menge bei der Ermittlung der Kanalbenutzungsgebühr unberücksichtigt bleiben. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, bitte nutzen Sie das unten stehende Formular.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau des Zählers nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen kann, das im Installateur-Verzeichnis von den DSDL eingetragen ist.
Ob sich ein Einbau eines Gartenwasserzählers rechnet (Installations- und Turnuswechselkosten gegenüber Ersparnis), muss im Einzelfall abgeschätzt werden.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Wasser aus privatem Brunnen für häusliche Zwecke (Toilettenspülung) erlaubt. Es ist jedoch ein Zähler einzubauen, welcher das eingeleitete Abwasser misst.
Dies gilt in gleicher Weise für die Nutzung von gesammeltem Niederschlagswasser.
Das Schlagen und Nutzen eines privaten Brunnens sind beim Landratsamt Dillingen, Abteilung Wasserrecht, anzeigepflichtig. Gewerblich genutzte Brunnen müssen von der Wasserrechtsbehörde genehmigt werden.
Gerne stehen wir für Ihre Fragen beratend und unterstützend zur Verfügung.
Schematische Darstellungen einer privaten (li.) und einer gewerblichen (re.) Hauswasseranlage.