Störung melden

DSDL Störungsdienst

Strom/Wasser(0175) 5934000
Kläranlage DLG(0175) 5934011
Kläranlage LAU(09071) 7067600

Tarife

Die DSDL Abwasserentsorgung

Grundgebühren (mehrwertsteuerfrei)

Dillingen

  Kosten pro Jahr
bis 4 m³/h 64,00 EUR
bis 10 m³/h 153,60 EUR
bis 16 m³/h 256,00 EUR
bis 25 m³/h 384,00 EUR
über 25 m³/h 576,00 EUR

Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)

Lauingen

  Kosten pro Jahr
bis 4 m³/h 92,00 EUR
bis 10 m³/h 230,00 EUR
bis 16 m³/h 368,00 EUR
bis 25 m³/h 575,00 EUR
über 25 m³/h 862,50 EUR

Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)

Einleitungsgebühren (mehrwertsteuerfrei)

Einleitungsgebühren Kosten in Dillingen pro m³ Kosten in Lauingen pro m³
Schmutzwasser 2,16 EUR 3,00 EUR
Niederschlagswasser 0,31 EUR 0,30 EUR

Meine Kollegen und ich sorgen für eine reibungslose und umweltverträgliche Reinigung Ihres Abwassers.

Matthias Klett Betriebsleiter Kläranlagen

Unser Entsorgungsgebiet

Das DSDL Entsorgungsgebiet

Das DSDL Entsorgungsgebiet umfasst Dillingen und die Stadtteile Donaualtheim, Hausen, Schretzheim, Fristingen, Kicklingen und Steinheim. Lauingen und die Stadtteile Faimingen, Frauenriedhausen und Veitriedhausen.
Die DSDL haben jeweils eine Kläranlage in Dillingen und Lauingen. Die Anlage in Dillingen verfügt über 45.000, die Lauinger Anlage über 35.000 Einwohnergleichwerte.

Services für Ihre Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung – wichtig für Stadt und Land

Die Abwasserentsorgung ist ein besonders sensibler Leistungsbereich. Rund 80.000 Einwohner sind an das Kanalnetz angeschlossen. Die DSDL sorgen für den Ausbau, Unterhalt und die Reinigung des rund 287 Kilometer langen Kanalnetzes, damit das Abwasser ungehindert ins Klärwerk fließen kann. Je nach Wetterlage werden dort täglich zwischen 7 und 30 Millionen Liter Abwasser gereinigt.

Gartenwasserzähler

Abwasserabzug

Bei der Bewässerung Ihres Gartens wird kein Abwasser in den Kanal geleitet, daher kann über einen „Gartenwasserzähler“ diese Menge bei der Ermittlung der Kanalbenutzungsgebühr unberücksichtigt bleiben.
Hierzu ist ein Antrag erforderlich, bitte nutzen Sie das unten stehende Formular.

Bitte beachten Sie, dass der Einbau des Zählers nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen kann, das im Installateur-Verzeichnis von den DSDL eingetragen ist.

Ob sich ein Einbau eines Gartenwasserzählers rechnet (Installations- und Turnuswechselkosten gegenüber Ersparnis), muss im Einzelfall abgeschätzt werden.

Hinweise für die Verwendung:

  • Ein Gartenwasserzähler darf ausschließlich zur Bewässerung des Gartens (Gartengießwasser) verwendet werden. Die Verwendung zu anderen Zwecken, auch zur Befüllung eines Gartenpools, ist strikt untersagt.
  • Die Zähler unterliegen dem Eichgesetz und für die Eichung und fristgerechte Meldung der Zählerstände sind Sie selbst verantwortlich
  • Wasserzähler deren Eichdatum abgelaufen ist, können für den Abwasser-Gebührenabzug keine Berücksichtigung finden.
  • Der Nachweis der verbrauchten Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch fest installierte, geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen.
  • Da sich der Gartenwasserzähler im Eigentum des Gebührenpflichtigen befindet, hat dieser die Kosten der Eichung und Verplombung zu tragen.
  • Der Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückbehaltenen Wassermengen ist bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist möglich.

Brunnen

Nutzung von Wasser aus privaten Brunnen / gesammeltem Niederschlagswasser für gewerbliche und/oder häusliche Zwecke

Grundsätzlich ist die Verwendung von Wasser aus privatem Brunnen für häusliche Zwecke (Toilettenspülung) erlaubt. Es ist jedoch ein Zähler einzubauen, welcher das eingeleitete Abwasser misst.

Dies gilt in gleicher Weise für die Nutzung von gesammeltem Niederschlagswasser.

Das Schlagen und Nutzen eines privaten Brunnens sind beim Landratsamt Dillingen, Abteilung Wasserrecht, anzeigepflichtig.
Gewerblich genutzte Brunnen müssen von der Wasserrechtsbehörde genehmigt werden.

Gerne stehen wir für Ihre Fragen beratend und unterstützend zur Verfügung.

Schematische Darstellungen einer privaten (li.) und einer gewerblichen (re.) Hauswasseranlage.

Hinweise für die Verwendung:

  • Bei Verwendung von Brunnenwasser für häusliche Zwecke (Toilettenspülung) ist ein geeichter Zähler einzubauen, welcher das eingeleitete Abwasser misst.
  • Bitte beachten Sie, dass der Einbau des Zählers nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen kann, das im Installateur-Verzeichnis von den DSDL eingetragen ist.
  • Die Zähler unterliegen dem Eichgesetz und für die Eichung und fristgerechte Meldung der Zählerstände sind Sie selbst verantwortlich
  • Jede Gefährdung des Trinkwassernetzes der DSDL muss durch die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Daher ist eine Verbindung von Eigengewinnungsanlagen (dies sind eigene Brunnen oder Anlagen zur Regenwassernutzung) mit der Gebäudeinstallation und somit mit unserem Netz strikt verboten.
  • Mit Ihrer Unterschrift auf der Fertigmeldung/Wasserzählermeldung haften Sie für die ordnungsgemäße Installation mit.
  • Da sich der Zähler im Eigentum des Gebührenpflichtigen befindet, hat dieser die Kosten der Eichung und Verplombung zu tragen.
  • Sollte bei der Verwendung von gesammeltem Niederschlagswasser/Brunnenwasser zu häuslichen Zwecken kein entsprechender „Abwasserzähler“ eingebaut bzw. der Garten-wasserzähler für andere Zwecke verwendet werden, stellt dies den Tatbestand einer Abgabenhinterziehung dar, welcher von uns rechtlich geahndet wird.